Geschäftsbedingungen der TUT – Tierische Urlaubsträume GmbH für die Vermittlung von Reiseleistungen
1. Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften
1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH kommt zwischen dem Kunden und TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH ein Vertrag über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.
Wird der Vermittlungsauftrag auf elektronischem Weg (z. B. per E-Mail oder über die Internetseite von TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH) erteilt, so bestätigt TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt jedoch noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
1.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere gelten die Regelungen der §§ 651a ff. BGB in Verbindung mit Art. 250 ff. EGBGB sowie die Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten verbundenen Reiseleistungen gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere – soweit wirksam vereinbart – dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
1.4. Für Buchungen von Pauschalreisen oder verbundenen Reiseleistungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Stattdessen gelten die Rücktritts- und Stornobedingungen dieser AGB.
2. Zahlung
2.1. Mit Abschluss des Reisevertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig, bei verbundenen Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a ff. BGB jedoch nicht vor der Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651r BGB. Versicherungsprämien werden bei Vertragsschluss in voller Höhe fällig.
2.2. Die nach der Anzahlung gemäß Ziffer 2.1 noch verbleibende Restsumme ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne weitere Aufforderung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Geldeingang bei TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH.
2.3. Erfolgt der Abschluss des Reisevertrages weniger als 30 Tage vor Reiseantritt, wird der gesamte Reisepreis sofort fällig, bei verbundenen Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a ff. BGB jedoch nicht vor der Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651r BGB.
2.4. TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH darf Zahlungen des Reisenden auf Vergütungen für Reiseleistungen nur entgegennehmen, wenn sichergestellt ist, dass diese dem Reisenden erstattet werden, falls:
a) Reiseleistungen von TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind, und
b) im Fall der Zahlungsunfähigkeit von TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH
• Reiseleistungen ausfallen oder
• der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungserbringer nachkommt.
2.5. Diese Sicherstellung wird durch den Abschluss einer Insolvenzversicherung bei der R+V Versicherung gewährleistet. Der Name und die Kontaktdaten der R+V Versicherung als Kundengeldabsicherer lauten:
R+V Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 533-0
Der Kunde erhält bei Abschluss des Reisevertrages einen entsprechenden Sicherungsschein für alle Zahlungen an TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH, es sei denn, der Kunde leistet direkt an den vermittelten Leistungserbringer der verbundenen Reiseleistung.
2.6. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den Ziffern 2.1 bis 2.3 nicht nach, ist TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Reisevertrag zurückzutreten. Liegt dem Rücktritt eine schuldhafte Nichtzahlung zugrunde, kann TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH vom Kunden eine Entschädigung entsprechend den Regelungen in Ziffer 7.2 bis 7.4 dieser Geschäftsbedingungen verlangen.
3. Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Auskünfte, Hinweise
3.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde von TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird anschließend die Buchungsanfrage bei den Leistungserbringern durch TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt.
3.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
3.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen von TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH im Rahmen von abgegebenen „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt.
3.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH bezüglich Auskünfte zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie im Sinne von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünfte über die Verfügbarkeit der zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
3.5. Sonderwünsche nimmt TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Sonderwünsche sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die von TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH an den Leistungserbringer zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers Bestandteil der vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.
4. Pflichten des Vermittlers bezüglich Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen
4.1. TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ein entsprechender Auftrag ausdrücklich vereinbart worden ist. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere, TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen nicht bereits in den dem Kunden vorliegenden Angebotsunterlagen enthalten sind.
4.2. Die Hinweispflichten von TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus aktuellen, branchenüblichen Informationsquellen. Eine spezielle Nachforschungspflicht besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung nicht. TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass der Kunde auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei in Betracht kommenden Informationsstellen hingewiesen wird.
4.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für Informationen zu Zollvorschriften, gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften, gesundheitsprophylaktischen Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden sowie für Ein- und Ausfuhrvorschriften.
4.4. Übernimmt TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH entgeltlich oder unentgeltlich für den Kunden die Unterstützung bei der Registrierung im Rahmen elektronischer Systeme zur Erlangung der Einreiseerlaubnis (z. B. ETIAS für die Europäische Union) als Voraussetzung für die Ein- oder Durchreise in bestimmte Länder, so gilt: Die Übernahme dieser Tätigkeit begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Verpflichtung zu weitergehenden Erkundigungen oder Informationen über Ein- oder Durchreiseformalitäten oder zu Transitaufenthalten auf der Reise, insbesondere nicht zur Visabeschaffung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Einreiseerlaubnis (z. B. ETIAS) nicht die endgültige Einreisegenehmigung durch die Grenzbehörden des jeweiligen Landes ersetzt.
4.5. Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumenten ist TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrags kann TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen verlangen, die er nach den Umständen für erforderlich halten durfte. Zudem kann TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH für diese Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen Vergütung geschuldet war.
4.6. TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und auch nicht für deren rechtzeitigen Zugang. Dies gilt nicht, wenn die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.
5. Vermittlungsleistungen und Pflichten im Rahmen des Angebots von TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH
5.1. TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH vermittelt ausschließlich Unterkünfte (Hotels, Ferienwohnungen, Ferienhäuser), Hausboote, Flusskreuzfahrten und Campingangebote mit eigener Anreise. Flugbeförderungsleistungen gehören nicht zum Angebot von TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH.
5.2. Für die Anreise zu den vermittelten Reiseleistungen ist der Kunde selbst verantwortlich. TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH übernimmt keine Vermittlungsleistung für Transportmittel, wie Flugreisen, Zugreisen oder andere Verkehrsmittel. Kunden wird empfohlen, sich bei Bedarf selbstständig über geeignete Anreisemöglichkeiten zu informieren.
5.3. Falls der Kunde für die Anreise Flugbeförderungsleistungen oder andere Verkehrsmittel separat bucht, liegt die Verantwortung für die Organisation, Durchführung und mögliche Ansprüche gegenüber dem Beförderungsunternehmen ausschließlich beim Kunden. Es gelten die jeweiligen Bestimmungen der Anbieter, wie z. B. die EU-Verordnungen zu Fluggastrechten (EG 261/2004) und anderen Verkehrsmitteln.
6. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso und Stornokosten
6.1. TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart wurden. Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH, soweit dies den Vereinbarungen mit dem vermittelten Leistungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen.
6.2. TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH kann darüber hinaus Zahlungsansprüche aus eigenem Recht geltend machen, sofern diese auf der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden gemäß § 669 BGB oder auf anderen rechtlichen Grundlagen beruhen.
6.3. Die Regelungen unter Ziffer 6.1 gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) sowie andere gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers. Die nachfolgenden Stornobedingungen gelten:
6.3.1. Eigenanreisen einschließlich hinzugebuchter Ausflugspakete:
• Bei einem Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises (mindestens 20,00 € pro Teilnehmer),
• ab dem 29. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn: 30 %,
• ab dem 21. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 40 %,
• ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn: 50 %,
• ab dem 6. bis zum letzten Tag vor Reisebeginn: 75 %,
• am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 90 %.
6.3.2. Flusskreuzfahrten:
• Bis zum 90. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises,
• ab dem 89. bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 30 %,
• ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 50 %,
• ab dem 14. bis zum 1. Tag vor Reisebeginn: 80 %,
• am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen: 90 % des Reisepreises.
Der Reiseveranstalter kann anstelle der vorstehenden Pauschalen die Entschädigung anhand des Reisepreises unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret berechnen. Auf Wunsch des Kunden wird TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH die Höhe der Entschädigung erläutern.
6.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüchen von TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH durch Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenzuhalten, dass er Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, geltend macht. Dies gilt nicht, wenn:
a) TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten begangen hat, die zum Entstehen solcher Ansprüche geführt hat oder mitursächlich war, oder
b) TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH aus anderen Gründen für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
6.5 Umbuchungsbedingungen
6.5.1. Umbuchungen auf Wunsch des Kunden, wie Änderungen des Reisetermins, Reiseziels oder der Unterkunft, sind nur auf Anfrage und vorbehaltlich der Verfügbarkeit möglich. Umbuchungen für Hausboote und Flusskreuzfahrten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Umbuchungen oder Sonderwünsche werden nur in schriftlicher Form akzeptiert.
6.5.2. Eine Umbuchung wird erst mit der schriftlichen Bestätigung durch TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH verbindlich. Mit der Bestätigung verpflichtet sich der Kunde, die entstehenden Mehrkosten sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 EUR je Reisenden (maximal 50 EUR pro Buchung) zu tragen.
6.5.3. Änderungen ab 29 Tage vor Reiseantritt sind nur nach vorherigem Rücktritt von der ursprünglichen Reise und Neubuchung möglich. Es gelten dabei die Stornobedingungen gemäß Punkt 6.3.
6.6. Folgende Zahlungsmethoden werden akzeptiert:
• Rechnung - Überweisung
6.7. Der Reisepreis ist gemäß den in der Buchungsbestätigung genannten Fristen zu zahlen. Diese Fristen entsprechen in der Regel den Regelungen in Punkt 2 dieser AGB.
7. Vergütungsansprüche von TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH
7.1. Die von TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind von uns kalkulierte Endpreise (Verkaufspreise), die sämtliche Vermittlungs- und Abwicklungskosten enthalten. Eine separate Berechnung von Serviceentgelten erfolgt nicht, da alle Kosten bereits in den angegebenen Preisen berücksichtigt sind.
7.2. Die Abrechnung mit den vermittelten Leistungsträgern (z. B. Unterkünfte, Hausboote, Flusskreuzfahrten, Campinganbieter) erfolgt durch TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH separat und hat keine Auswirkung auf den angegebenen und bezahlten Preis des Kunden.
7.3. Der Anspruch von TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH auf den vollständigen Reisepreis bleibt auch bei Leistungsstörungen oder Änderungen des vermittelten Vertrages bestehen, wie z. B. bei:
• Umbuchung,
• Namenswechsel,
• Rücktritt,
• Stornierung,
• Annullierung oder
• Kündigung durch den vermittelten Leistungsträger oder den Kunden.
Dies gilt nicht, wenn dem Kunden ein Anspruch auf Rückerstattung aufgrund eines Schadensersatzanspruchs wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit von TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH zusteht.
7.4. Sollte der Kunde eine Buchung stornieren oder Änderungen an der Reise vornehmen, gelten die unter 6.3. aufgeführten Stornobedingungen für Eigenanreisen und Flusskreuzfahrten entsprechend. Der Reiseveranstalter kann die Höhe der Stornokosten auf Wunsch des Kunden detailliert erläutern.
8. Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen
8.1. Sowohl den Kunden als auch TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH trifft die Pflicht, die Vertrags- und sonstigen Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers über die Reiseleistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Dies umfasst insbesondere Buchungsbestätigungen, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen. Dabei ist insbesondere die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu prüfen.
8.2. Soweit Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Leistungserbringer übermittelt werden, stellt TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH diese wie folgt bereit:
a) Digitaler Versand: Die Reiseunterlagen werden dem Kunden in elektronischer Form (z. B. per E-Mail) bereitgestellt.
b) Reise-App: Zusätzlich erhält der Kunde Zugang zur Reise-App von TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH, in der alle Unterlagen digital hinterlegt sind. Der Kunde kann dort jederzeit auf alle relevanten Reiseinformationen zugreifen.
8.3. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm digital oder über die Reise-App bereitgestellten Unterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Sollten Abweichungen oder Fehler festgestellt werden, hat der Kunde TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH unverzüglich zu informieren, damit Korrekturen vorgenommen werden können.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH
9.1. Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit von TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH unverzüglich nach deren Feststellung mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere:
• Fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten,
• Fehlerhafte oder unvollständige Informationen und Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen (z. B. Buchungsbestätigungen, Reiseunterlagen),
• Die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z. B. nicht vorgenommene Buchungen, Reservierungen oder fehlerhafte Datenübermittlung),
• Angaben über den mitreisenden Hund, wie Rasse, Größe, besondere Anforderungen oder Einschränkungen, die für die Auswahl der Reiseleistungen relevant sind.
9.2. Erfolgt keine Anzeige gemäß Ziffer 9.1, gilt:
a) Unterbleibt die Anzeige unverschuldet, entfallen die Ansprüche des Kunden nicht.
b) Ansprüche des Kunden gegenüber TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH entfallen insoweit, als nachgewiesen wird, dass dem Kunden ein Schaden bei rechtzeitiger Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, wenn eine unverzügliche Anzeige dem Vermittler ermöglicht hätte, den Mangel zu beheben oder den Schaden zu verringern (z. B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung).
c) Ansprüche des Kunden entfallen nicht bei:
• Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
• Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
• Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
Die Haftung für Buchungsfehler gemäß § 651x BGB bleibt unberührt.
9.3. Eine vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 9 unberührt.
9.4. Der Kunde wird gebeten, TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH über besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen zu informieren. Dies schließt auch relevante Informationen über den mitreisenden Hund ein, wie z. B. Rasse, Größe, besondere Verhaltensweisen oder notwendige Vorkehrungen für die Unterkunft oder Umgebung.
9.5 Verpflichtung zur Mängelanzeige durch den Kunden
9.5.1. Der Kunde ist verpflichtet, jeden während der Reise auftretenden Mangel unverzüglich an die in der Reisebestätigung genannte Kontaktstelle von TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH oder an den vermittelten Leistungserbringer zu melden.
9.5.2. Ziel der unverzüglichen Mängelanzeige ist es, TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH oder dem Leistungserbringer die Möglichkeit zur Abhilfe zu geben. Der Kunde hat dabei die Pflicht, an einer zumutbaren Abhilfe mitzuwirken.
9.5.3. Unterbleibt die unverzügliche Anzeige eines Reisemangels schuldhaft, können Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz entfallen, wenn durch die unterlassene Anzeige eine Abhilfe verhindert wurde.
9.5.4. Die Verpflichtung zur Mängelanzeige durch den Kunden gilt nicht für Mängel, die offensichtlich keine Abhilfe ermöglichen oder deren Abhilfe unzumutbar wäre.
9.5.5. Kunden mit einem mitreisenden Hund werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch Mängel im Zusammenhang mit der Unterbringung, Versorgung oder anderen Leistungen für den Hund unverzüglich anzuzeigen sind, um eine schnellstmögliche Lösung zu ermöglichen.
10. Pflichten von TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern
10.1. Ansprüche des Kunden müssen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden. Diese Fristen ergeben sich aus gesetzlichen Bestimmungen oder den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer. Die bloße Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH wahrt diese Fristen in der Regel nicht. Dies gilt auch, wenn der Kunde Ansprüche sowohl gegenüber TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH als Vermittler als auch gegenüber dem Leistungserbringer geltend machen möchte.
10.2. Bei Reklamationen oder der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern beschränkt sich die Pflicht von TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH darauf, dem Kunden die erforderlichen und bekannten Informationen und Unterlagen bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere:
• Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer,
• Buchungsbestätigungen und relevante Vertragsunterlagen.
10.3. Übernimmt TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH freiwillig die Weiterleitung von fristwahrenden Anspruchsschreiben des Kunden an die vermittelten Leistungserbringer, so haftet TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH für den rechtzeitigen Zugang nur bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
10.4. TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH ist nicht verpflichtet, den Kunden über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen oder einzuhaltende Fristen für Ansprüche gegenüber den vermittelten Leistungserbringern zu beraten. Dies umfasst auch keine rechtlichen Hinweise zu Besonderheiten der vermittelten Leistungen, wie z. B. Einschränkungen durch den Leistungserbringer oder gesetzliche Regelungen im Zielgebiet.
10.5. Kunden mit einem mitreisenden Hund werden darauf hingewiesen, dass Ansprüche im Zusammenhang mit der Beförderung, Unterbringung oder Versorgung des Hundes ebenfalls direkt gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer geltend gemacht werden müssen. TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH stellt die entsprechenden Informationen und Kontakte zur Verfügung, ist jedoch nicht für die Abwicklung dieser Ansprüche verantwortlich.
11. Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen
11.1. TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH weist Kunden darauf hin, dass zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen eine Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen wird. Wir arbeiten mit der ERGO Versicherung zusammen, die Reiserücktrittskostenversicherungen anbietet, die auch speziell den Rücktritt aufgrund von Ereignissen im Zusammenhang mit einem mitreisenden Hund abdecken. Der Abschluss einer solchen Versicherung kann direkt bei der Buchung über TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH erfolgen.
11.2. Kunden werden darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung in der Regel nur Schäden abdeckt, die durch eine Stornierung vor Reiseantritt entstehen. Schäden, die durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Reise nach deren Antritt entstehen, sind üblicherweise nicht gedeckt. Die ERGO Versicherung bietet darüber hinaus auch eine Reiseabbruchversicherung an, die ergänzend abgeschlossen werden kann.
11.3. TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH empfiehlt allen Kunden, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten. Über die ERGO Versicherung können entsprechende Policen abgeschlossen werden, die medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Rücktransporte abdecken.
11.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen weist TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH darauf hin, dass die Versicherungsbedingungen der ERGO Versicherung besondere Vertragsbedingungen und Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können. Dazu gehören insbesondere:
• Haftungsausschlüsse, z. B. bei Vorerkrankungen,
• Die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung bei Nutzung der Reiserücktrittskostenversicherung,
• Fristen für die Schadensanzeige,
• Selbstbeteiligungen bei bestimmten Schadensfällen.
11.5. TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH haftet nicht, soweit keine Falschauskunft über die Versicherungsbedingungen erteilt wurde und die ERGO Versicherung aufgrund wirksam vereinbarter Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden geltend macht.
11.6. Kunden mit einem mitreisenden Hund werden darauf hingewiesen, dass die ERGO Versicherung spezielle Reiserücktrittsversicherungen anbietet, die Kosten im Zusammenhang mit dem Rücktritt aufgrund von Erkrankungen oder Notfällen beim Hund abdecken. Es wird empfohlen, diese Option bei der Buchung zu prüfen und gegebenenfalls in Anspruch zu nehmen.
12. Haftung von TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH
12.1. TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit den vermittelten Reiseleistungen entstehen. Dies gilt insbesondere für die Durchführung, Qualität oder Eignung der Reiseleistungen, die von den vermittelten Leistungserbringern erbracht werden. Eine Haftung besteht jedoch, wenn:
• TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH ausdrücklich eine entsprechende Zusicherung gemacht hat, die von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht, oder
• TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH durch eine ausdrückliche Vereinbarung die Haftung für bestimmte Leistungen übernommen hat.
12.2. Die Haftung von TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH bleibt unberührt, soweit sie sich aus:
• § 651w Abs. 4 BGB (Pflichten bei verbundenen Reiseleistungen),
• § 651x BGB (Haftung für Buchungsfehler), oder
• einer schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten ergibt.
12.3. Kunden mit einem mitreisenden Hund werden darauf hingewiesen, dass eventuelle Schäden oder Einschränkungen im Zusammenhang mit der Beförderung, Unterbringung oder Versorgung des Hundes in der Verantwortung des vermittelten Leistungserbringers liegen, sofern keine ausdrückliche Zusicherung durch TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH erfolgt ist.
12.4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht in Fällen von:
• Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder
• Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
13. Reise mit Hund – Allgemeine Hinweise
13.1. TUT - Tierische Urlaubsträume GmbH unterstützt die Organisation von Reisen mit Hund. Kunden werden gebeten, folgende Punkte zu beachten:
• Vor der Reise sicherstellen, dass die Unterkunft den Hund akzeptiert (inkl. Angabe von Größe und Rasse des Hundes),
• Eventuelle zusätzliche Kosten für den Hund in Unterkünften oder auf Flusskreuzfahrten vorab klären,
• Die Mitnahme einer geeigneten Transportbox oder Sicherheitsgurte für den Hund bei der Anreise organisieren.
13.2. Kunden werden darauf hingewiesen, dass der Hund die erforderlichen Impfungen und Dokumente für die Einreise in das jeweilige Zielgebiet benötigt. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig über die Einreisebestimmungen zu informieren.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Gerichtsstand ist – sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat – Aschaffenburg. Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist Aschaffenburg auch der Erfüllungsort.
14.2. Für den Reisevertrag und alle Vereinbarungen im Zusammenhang mit diesem gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern nicht zwingend das Recht eines anderen Staates vorgeschrieben ist. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
14.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Reisevertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommen.
- Stand 12. Januar 2025 -